Hausordnung für die Krankenhäuser von La.KUMed

Der Aufenthalt im Krankenhaus erfordert im Interesse aller Patienten besondere Rücksichtnahme und Verständnis. Diese Hausordnung gilt sinngemäß für alle Personen, die das Krankenhaus aufsuchen oder dort beschäftigt sind.

§ 1
Allgemeines

  1. Die Anordnungen der Ärzte, des Pflegepersonals und der Krankenhausverwaltung sind zu befolgen.
  2. Das Krankenbett wird vom zuständigen Arzt oder vom Pflegepersonal der Kranken­station zugewiesen.
  3. Im gesamten Krankenhausbereich ist Ruhe zu bewahren.
  4. Während der Arztvisiten sowie der Essens- und Behandlungszeiten sollen die Patienten ihre Zimmer nicht verlassen. Das Verlassen der Station ist dem Pflegedienst zu melden.
  5. Der Genuss von alkoholischen Getränken im Eingangsbereich des Krankenhauses und auf den Gängen ist untersagt.
  6. Das Rauchen und offenes Licht (z.B. Kerzen) sind im gesamten Krankenhaus nicht gestattet, außer in ausgewiesenen Räumlichkeiten.
  7. Krankenhausbereiche, die nur dem Personal vorbehalten sind, dürfen von Nichtbediensteten nicht betreten werden.
  8. Das Füttern von Tieren, insbesondere von Tauben, ist aus hygienischen Gründen im gesamten Krankenhausbereich untersagt.
  9. Die Nachtruhe beginnt um 21.00 Uhr und endet nicht vor 6.00 Uhr. Von dieser grundsätzlichen Regelung wird nur abgewichen, wenn im Einzelfall ärztliche Anordnungen oder besondere Verhältnisse pflegerische Verrichtungen bzw. ärztliches Handeln während der Nachtruhe erfordern.
  10. Die Patienten und Begleitpersonen haben außerhalb der allgemein festgelegten Essenszeiten nur dann Anspruch auf eine nachträgliche Essensausgabe, wenn sie durch Behandlungsmaßnahmen verhindert waren.
  11. Wertsachen und Geld können der Verwaltung zur Aufbewahrung übergeben werden. Die Quittung darüber ist zur Rückgabe vorzulegen.
  12. Das Mitbringen von Topfpflanzen ist nicht gestattet.
  13. Speisereste dürfen aus hygienischen Gründen nicht aufbewahrt werden.
  14. Betteln, Werben, Feilbieten von Waren, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen oder Auslegen von Prospekten und Handzetteln, sowie parteipolitische Betätigungen sind auf dem gesamten Klinikbereich untersagt. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Klinikleitung.

§ 2
Besuch

  1. Außerhalb der festgelegten Besuchszeiten sollen Patienten nur in dringenden Fällen besucht werden. Ein Besuch kann ärztlicherseits aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise untersagt werden.
  2. Tiere dürfen in das Krankenhaus nicht mitgenommen werden.
  3. Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Hausgemeinschaft solche Krankheiten herrschen, dürfen das Krankenhaus nicht betreten. Verwahrlosten Personen und Betrunkenen kann der Zutritt zum Krankenhaus verwehrt werden.
  4. In den Intensivpflegestationen sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung und nur mit ärztlicher Erlaubnis möglich. Besucher dieser Bereiche müssen die dafür vorgesehene Schutzkleidung anlegen und bis zum Verlassen tragen, wenn dies der Arzt festgelegt oder aus pflegerischer Sicht notwendig ist.

§ 3
Krankenhauseinrichtungen

  1. Die Einrichtung des Krankenhauses ist von den Patienten und Besuchern schonend zu behandeln. Patienten bzw. Begleitpersonen haften für schuldhaft im Krankenhaus verursachte Schäden.
  2. Die Umstellung oder Auswechslung von Einrichtungsgegenständen, die selbständige Bedienung von Behandlungsgeräten, sowie der Anschluss privater elektrischer Geräte (beispielsweise Heizgeräte, Fernsehgeräte, Radios, Kochplatten usw.) ist nicht gestattet. Der Betrieb privater, tragbarer netzunabhängiger Audio-Geräte mit Akkubetrieb wie z.B. Kassettenrecorder, Tonbandgeräte oder CD-Player ist nur dann zulässig, wenn dadurch andere Patienten nicht gestört werden. Für Verlust oder Beschädigung übernimmt das Krankenhaus keine Haftung.
  3. Vom Krankenhaus werden Fernsehgeräte und Radios in den Zimmern der Patienten bereitgehalten, deshalb ist das Mitbringen privater Geräte untersagt. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit der Verwaltungsleitung möglich.
  4. Die Benutzung von privaten Mobilfunkgeräten (Handys) ist im gesamten Innenbereich des Krankenhauses untersagt.
  5. Das Mitbringen und Nutzen von tragbaren Computern (Laptops) ist nur nach ärztlicher Rücksprache erlaubt. Für den Zugang zum Internet stehen Internetanschlüsse in jedem Zimmer zur Verfügung. Diese können nach Rücksprache mit der techn. Abteilung frei geschaltet werden.

§ 4
Post

  1. Die für die Patienten eingehende Post wird unverzüglich zugestellt. Geld-, Wert- und Einschreibsendungen werden durch die Krankenhausverwaltung oder durch den Briefträger ausgehändigt. Nachnahmesendungen können nur dann zur Weiterreichung an Patienten angenommen werden, wenn dieser den Nachnahmebetrag vorher der Krankenhausverwaltung übergeben haben.
  2. Für abgehende Post stehen Briefkästen zur Verfügung. Dringende Wert- und Einschreibsendungen können bei der Krankenhausverwaltung zur Weiterleitung an die Bundespost abgegeben werden.

§ 5
Verkehr auf dem Krankenhausgelände

  1. Das Befahren des für den Privatverkehr gesperrten Krankenhausareals mit Fahrzeugen ist nur nach vorheriger Genehmigung der Krankenhausverwaltung erlaubt, wobei eine Beschränkung auf bestimmte Krankenhausbereiche vorgenommen werden kann. Die Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür bestimmten Plätzen abgestellt werden.

§ 6
Zuständigkeiten

  1. Film-, Fernseh-, Funk- und Fotoaufnahmen im Krankenhausbereich, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen grundsätzlich der Erlaubnis der Krankenhausverwaltung.
  2. Die hausrechtlichen Befugnisse werden vom Verwaltungsleiter oder einem von ihm Beauftragten ausgeübt.
  3. Die Patienten können sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden schriftlich oder mündlich an den Ärztlichen Doktor, den Chefarzt, den Stationsarzt, die leitende Stationspflegekraft, die Pflegedienstleitung oder die Verwaltung wenden.

§ 7
Zuwiderhandlungen

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung wird eine Abmahnung ausgesprochen. Bei wiederholten Verstößen können die betreffenden Patienten entlassen sowie Besucher und sonstige Personen aus dem Krankenhaus verwiesen und ihnen Hausverbot erteilt werden.

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